Reinigungsmittel etc.

4 Reinigungs-, Desinfektions-, Hygiene- und Pflegemittel

Aufnahmekriterien

In der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 sind in Anhang VII die zugelassenen „Mittel für die Reinigung und Desinfektion von Stallungen und Anlagen für die Tierproduktion“ gelistet. Die neue Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 legt in Artikel 5 Absatz 4 fest, dass dieser Anhang bis zum Vorliegen aktualisierter Anhänge weiterhin gilt. Die Liste schränkt die zur Reinigung und Desinfektion von Haltungs- und Stallungseinrichtungen und Gerätschaften zugelassenen Wirkstoffe im Vergleich zu den herkömmlich verwendeten Substanzen ein. Für die Reinigung und Desinfektion in der pflanzlichen Erzeugung sowie in Verarbeitungs- und Lagerstätten gibt es bislang keine europäische Regelung. Spezifische Vorgaben für die biologische Produktion wird es für diese Bereiche voraussichtlich erst ab dem 1. Januar 2026 geben.

Die Basis-Aufnahmekriterien für die European Input List beinhalten für die Aufnahme von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln in die Betriebsmittelliste heute bereits strengere Anforderungen, die die Ziele und Grundsätze der biologischen Produktion berücksichtigen. In den Kriterien ist geregelt, welche Wirk‐ und Formulierungshilfsstoffe in Produkten, die in die Betriebsmittelliste aufgenommen werden, nicht enthalten sein dürfen und welche Anforderungen weiterhin erfüllt sein müssen.

Desinfektionsmittel werden nur gelistet, sofern ein Nachweis der allgemeinen Verkehrsfähigkeit (z.B. BAuA‐Registrierungsnummer oder eine Anmeldung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)) vorliegt. Tierarzneimittel, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, benötigen eine Zulassung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Gelistete Produkte

In der Produktsuche der Betriebsmittelliste finden Sie eine breite Palette an Mitteln zur Reinigung und Desinfektion für den Einsatz in der ökologischen Produktion. Dazu zählen die folgenden Kategorien (Link auf das Kategoriedokument der RuD).

Forschungsarbeit des FiBL im Bereich Reinigung und Desinfektion

Im BÖLN-Projekt RuDI, das im August 2021 startete, erarbeitete das FiBL in Zusammenarbeit mit nationalen und europäischen Partnern für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Vorschlag zur Regelung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln in den Bereichen der Verarbeitung und Lagerung. Details zum Projekt und zum ersten Regelungsvorschlag finden sich hier: https://www.fibl.org/de/infothek/meldung/fibl-deutschland-bei-eu-kommission-praesentation-regelungsvorschlag-fuer-reinigungs-und-desinfektionsmitteln

Interessierte Unternehmen finden in einem FiBL-Leitfaden aus einem ehemaligen BÖLN-Projekt wertvolle Hilfestellungen zum umweltfreundlichen Reinigungs- und Hygienemanagement in Lebensmittelbetrieben.