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Produktanmeldung Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel, Düngerzusätze, Kompost- bzw. Komposterdenprodukte, Mulchmaterialien, Substrate, Erden, abbaubare Töpfe und technische Materialien

Allgemeine Voraussetzungen für die Anmeldung

Haben Sie bereits eine Kundennummer? Haben Sie bereits einen Vertrag mit der FiBL Projekte GmbH abgeschlossen?
Wenn nicht, lassen Sie sich bitte zunächst als Kundenunternehmen registrieren.

Rechtliche Voraussetzungen für die Anmeldung

Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Pflanzenhilfsmittel oder Düngerzusatz

Benutzen Sie für die Anmeldung bitte das Anmeldeformular für Düngemittel (auch zu finden rechts im Download-Bereich).
Die vollständige Nennung sämtlicher Komponenten des Produktes ist für die Beurteilung erforderlich.

Voraussetzung für die Anmeldung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln oder Düngerzusätzen ist weiterhin, dass diese gemäß Verordnung (EU) Nr. 2018/848 und Nr. 2021/1165 im ökologischen Landbau eingesetzt werden dürfen. Ferner ist eine Aussage erforderlich, ob bestimmte Substanzen (z.B. EDTA) im jeweiligen Produkt enthalten sind.

Die aktuell gültigen Listungskriterien finden Sie hier: Basis-Aufnahmekriterien für die European Input List

Substrate und Erden, abbaubare Töpfe und technische Materialien

Benutzen Sie für die Anmeldung bitte das Anmeldeformular für Komposte und Handelssubstrate (auch zu finden rechts im Download-Bereich).
Die vollständige Nennung sämtlicher Komponenten des Produktes ist für die Beurteilung erforderlich.

Voraussetzung für die Anmeldung von Erden und Substraten ist, dass diese gemäß Verordnung (EU) Nr. 2018/848 und Nr. 2021/1165 im ökologischen Landbau eingesetzt werden dürfen.

Die aktuell gültigen Listungskriterien finden Sie hier: Basis-Aufnahmekriterien für die European Input List

Komposte, Komposterden und Mulchmaterialien

Benutzen Sie für die Anmeldung bitte das Anmeldeformular für Komposte und Handelssubstrate (auch zu finden rechts im Download-Bereich).
Die vollständige Nennung sämtlicher Komponenten des Produktes ist für die Beurteilung erforderlich.

Voraussetzung für die Anmeldung dieser Produkte ist, dass diese gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 (Anhang II) im ökologischen Landbau eingesetzt werden dürfen. Bei Bioabfall- und Grünschnittkomposten sind die Gehalte an Schwermetallen anzugeben. Für Materialien, die aus Holz gewonnen werden, wie Sägespäne oder Holzschnitt, muss angegeben werden, ob das Holz nach dem Einschlag behandelt wurde oder nicht.

Die aktuell gültigen Listungskriterien finden Sie hier: Basis-Aufnahmekriterien für die European Input List

Einteilung in Produktkategorien

Zur übersichtlichen Darstellung der Produkte in der Betriebsmittelliste für die ökologische Produktion werden die Produkte Kategorien zugeordnet. Die aktuell gültigen Kategorien entnehmen Sie bitte der Kategorienübersicht rechts im Download-Bereich.

Zusätzliche Erklärungen über die Herkunft organischen Wirtschaftsdüngers / Kalk

Werden Wirtschaftsdünger aus konventioneller Tierhaltung für die Herstellung des Düngemittels, Substrates oder Kompostes verwendet, muss ergänzend das Formular Erklärung zur Herkunft des organischen Wirtschaftsdüngers ausgefüllt und eingereicht werden.

Werden Kalke für die Herstellung des Düngemittels verwendet, muss ergänzend das Formular Erklärung zur Herkunft des Kalkes ausgefüllt und eingereicht werden.

Technische Hinweise zu den Anmeldeformularen

Die Dokumente lassen sich z.B. mit dem kostenfrei verfügbaren Adobe Reader bearbeiten.

Bitte nehmen Sie das Ausfüllen der Formulare direkt am Computer vor. Senden Sie das ausgefüllte Formular an betriebsmittel@fibl.org.

Das Senden der Formulare gilt als Bestätigung und Zusicherung über das korrekte und vollständige Ausfüllen. In diesem Fall sind die Anträge ohne Unterschrift gültig und bewirken die Freigabe für die Bearbeitung und Veröffentlichung.