Voraussetzung für eine Produktlistung in der Betriebsmittelliste ist, dass die Produkte nicht nur die Vorschriften der EU-Bio-Gesetzgebung, sondern auch die allgemeinen europäischen bzw. deutschen Rechtsvorschriften erfüllen.
Hier finden Sie die geltenden Regelungen und Rechtsvorschriften der unterschiedlichen Betriebsmittelbereiche, die für eine Listung in der Betriebsmittelliste geprüft werden: