Generell gilt: Die Nutzung des FiBL-Logos ist nicht gestattet.
Die Freigabe für den Prüfungsstandard „Betriebsmittelliste Deutschland“ bewirkt, dass das Produkt ausschließlich mit den Sätzen „Gelistet in FiBL-Betriebsmittelliste (Deutschland)“ oder „Gelistet in der FiBL-Betriebsmittelliste für die ökologische Produktion in Deutschland“ bzw. "Included in the FiBL list of permitted inputs for organic production in Germany“ beworben werden darf.
Wenn ein Produkt für den Prüfungsstandard „Betriebsmittelliste Spanien“ konform ist, kann das Produkt mit den Sätzen „Gelistet in FiBL-Betriebsmittelliste (Spanien)“ oder „Gelistet in der FiBL-Betriebsmittelliste für die ökologische Produktion in Spanien“ bzw. "Included in the FiBL list of permitted inputs for organic production in Spain“ beworben werden.
Ein Betriebsmittel, welches für den Prüfungsstandard „EU Öko Rechtsvorschriften“ freigegeben ist, entspricht den Vorgaben der VO (EU) 2018/848 und VO (EU) 2021/1165. Es kann beworben werden mit dem Satz „Entspricht VO (EU) 2018/848 und 2021/1165“ bzw. „Registered in the European Input List for organic production“.
Falls eine Freigabe für den Prüfungsstandard „Demeter International“ vorliegt, kann einer der folgenden Sätze „Verwendung gemäß Demeter-Richtlinie“ oder „Produkt konform im Rahmen der Zertifizierung von Demeter / Biodynamisch“ verwendet werden.
Diese Vorgaben gelten für jegliches Werbematerial beispielsweise auf Etiketten, in Broschüren, Infoblättern oder auf Webseiten.
Für die Einhaltung der nationalen Richtlinien ist der Anwender verantwortlich.