Weitere Informationen zur Betriebsmittelliste

Welche Ziele verfolgt die Betriebsmittelliste?
Kontrollstellen und Zertifizierende erhalten eine wichtige Grundlage für die Betriebskontrolle und die sichere Überprüfung eingesetzter Produkte. 

Hersteller von Betriebsmitteln erhalten verlässliche Auskunft über die Einsatzfähigkeit von Betriebsmitteln in der ökologischen Produktion. 

Ökoproduzent*innen, Kontrollorganisationen und zeichengebende Organisationen haben Sicherheit, dass beim Einsatz von registrierten Betriebsmitteln die Prinzipien der ökologischen Produktion beachtet werden.

Wie melde ich Produkte zur Listung in der Betriebsmittelliste an?
Schritt 1: Registrieren Sie Ihre Firma als Kundenunternehmen. Alle Informationen und Dokumente dazu finden Sie im Bereich Registrierung

Schritt 2: Wählen Sie im Bereich Produktanmeldung die Kategorie aus, für welche Sie Produkte zur Beurteilung anmelden wollen. Die dort hinterlegten Formulare sind Voraussetzung für die Prüfung der Listungsfähigkeit. Hinweis: Mit Absenden der Formulare erteilen Sie uns einen kostenpflichtigen Auftrag. Alle Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung

Schritt 3: Sind Ihre Produkte geprüft und freigegeben, können Sie sich in der Online-Suche eine Konformitätsbescheinigung runterladen. Anschließend werden wir einmal im Jahr auf Sie zukommen und Ihnen Unterlagen für die Wiederanmeldung für die nächstfolgende Betriebsmittelliste zusenden. Im Rahmen dieses Prozesses bitten wir Sie, die bei uns gespeicherten Daten zu überprüfen und uns mitzuteilen, ob eine weitere Listung gewünscht wird.

Was ändert sich mit den neuen Antragsformularen ab 01.02.2024?
 

Ein neuer Geltungszeitraum und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der neuen Antragsformulare für die Betriebsmittelliste.

Handelsprodukte, die für die ökologische Produktion geeignet sind, können bei der FiBL Projekte GmbH zur Aufnahme in die Betriebsmittelliste angemeldet werden. Die neuen Antragsformulare können in deutscher und englischer Sprache online unter https://www.betriebsmittelliste.de/produktanmeldung.html abgerufen werden.

Was ist neu?

Geltungszeitraum

Der Geltungszeitraum der Betriebsmittelliste wird ans Kalenderjahr angepasst. Das bedeutet der aktuelle Listungszeitraum gilt nicht mehr vom 01.02. bis 31.01. des Folgejahres, sondern vom 01.01. bis 31.12. des gleichen Jahres.

Ein im Jahr 2024 neu evaluiertes Produkt wird in die Betriebsmittelliste 2025 aufgenommen und bis zum 31.12.2025 freigegeben.

Für bereits in der Betriebsmittelliste 2024 gelistete Produkte wird der Geltungszeitraum auf den 01.01. bis 31.12.2024 geändert. Die Umstellung wird Ende Januar durchgeführt und ab dem 1. Februar online in der Betriebsmittelsuche unter https://www.betriebsmittelliste.de/bml-suche.html#/ überprüfbar sein.

AGB

Ab sofort gelten ausschließlich unsere neu eingeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG). Ein ggf. zum früheren Zeitpunkt abgeschlossener Vertrag für die Beurteilung von Produkten zwecks Aufnahme in die Betriebsmittelliste für die ökologische Produktion ist damit unwirksam.

Die aktuell gültigen AGB sind unter https://www.betriebsmittelliste.de/fileadmin/betriebsmittelliste/betriebsmittelliste-documents/deutsch/AGB-Version1.pdf veröffentlicht und in den aktuellen Antragsformularen verlinkt.

Einen Überblick über die Änderungen im Vergleich zum bisher gültigen Vertrag finden Sie hier.


In welche Kategorien können Betriebsmittel eingeteilt werden?
Jedes angemeldete Produkt muss einer Kategorie zugeordnet werden. Eine Kategorieübersicht befindet sich rechts im Downloadbereich bei den jeweiligen Produktanmeldungsseiten der zugehörigen Hauptkategorie. 

Je präziser die Zuordnung erfolgt, umso besser kann ein Produkt gefunden werden. Sie haben die Möglichkeit, auch mehrere Unterkategorien für Ihr Produkt auszuwählen. Die dafür anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Gebührenordnung (Tabelle 2).

Was kostet die Listung in der Betriebsmittelliste?
Alle Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.

Können Produktlinien gelistet werden?
Nein, es können lediglich eindeutig benannte Handelsprodukte eingereicht werden. .

Wie werden angemeldete Produkte evaluiert?
Die Evaluation wird von FiBL-Expert*innen anhand wissenschaftlich fundierter Prüfkriterien durchgeführt. Diese prüfen die gesamte Produktrezeptur: Neben den Wirkstoffen werden auch Formulierungshilfsstoffe auf unerwünschte Substanzen überprüft. 

Wir melden uns bei Ihnen, wenn wir Fragen zum Produkt haben oder die Evaluierung abgeschlossen ist. 

Jährlich stichprobenartig durchgeführte Laboranalysen sichern die Prüfergebnisse zusätzlich ab. 

Die Bewertung der Produktinhalte berücksichtigt die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umweltverträglichkeit der Produkte sowie das Risiko der Verursachung von Rückständen in Lebensmitteln. 

Voraussetzung für eine Produktlistung in der Betriebsmittelliste ist, dass die Produkte nicht nur die Vorschriften der EU-Bio-Gesetzgebung und die allgemeinen europäischen bzw. deutschen Rechtsvorschriften erfüllen, sondern auch die aktuellen Basiskriterien der European Input List.

Wo reiche ich Produktanträge für Pflanzenschutzmittel ein, die in der Schweiz, Holland, Italien oder Schweden zugelassen sind?
Produkte, die als Pflanzenschutzmittel in den Ländern Schweiz, Holland, Italien oder Schweden zugelassen sind und in diesen Ländern in der ökologischen Produktion eingesetzt werden sollen, sind zur Prüfung bei dem jeweils zuständigen Länderteam einzureichen. Die Kontaktstellen für die Einreichung finden Sie unter: https://www.inputs.eu/submit-products/submission-for-national-input-lists.html

Wo reiche ich Produktanträge für Pflanzenschutzmittel ein, die in den USA oder Kanada zugelassen sind?
Produkte, die als Pflanzenschutzmittel in den USA oder Kanada zugelassen sind und dort in der ökologischen Produktion eingesetzt werden sollen, können beim Organic Materials Review Institute (OMRI) zur Prüfung eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.omri.org/

Wie lange dauert die Evaluierung?
Wir bemühen uns, zeitnah die Prüfung Ihres Antrages vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle für die Prüfung benötigten Unterlagen vorliegen. 

Hinweis: Wir melden uns auf jeden Fall bei Ihnen, sobald die Prüfung abgeschlossen ist oder wenn wir Rückfragen haben.

Wie kann ich Produkte, die in der Betriebsmittelliste Deutschland, Spanien oder nur in der European Input List und/oder Demeter International gelistet sind, bewerben?
Generell gilt: Die Nutzung des FiBL-Logos ist nicht gestattet. 

Die Freigabe für den Prüfungsstandard „Betriebsmittelliste Deutschland“ bewirkt, dass das Produkt ausschließlich mit den Sätzen „Gelistet in FiBL-Betriebsmittelliste (Deutschland)“ oder „Gelistet in der FiBL-Betriebsmittelliste für die ökologische Produktion in Deutschland“ bzw. "Included in the FiBL list of permitted inputs for organic production in Germany“ beworben werden darf. 

Wenn ein Produkt für den Prüfungsstandard „Betriebsmittelliste Spanien“ konform ist, kann das Produkt mit den Sätzen „Gelistet in FiBL-Betriebsmittelliste (Spanien)“ oder „Gelistet in der FiBL-Betriebsmittelliste für die ökologische Produktion in Spanien“ bzw. "Included in the FiBL list of permitted inputs for organic production in Spain“ beworben werden. 

Ein Betriebsmittel, welches für den Prüfungsstandard „EU Öko Rechtsvorschriften“ freigegeben ist, entspricht den Vorgaben der VO (EU) 2018/848 und VO (EU) 2021/1165. Es kann beworben werden mit dem Satz „Entspricht VO (EU) 2018/848 und 2021/1165“ bzw. „Registered in the European Input List for organic production“. 

Falls eine Freigabe für den Prüfungsstandard „Demeter International“ vorliegt, kann einer der folgenden Sätze „Verwendung gemäß Demeter-Richtlinie“ oder „Produkt konform im Rahmen der Zertifizierung von Demeter / Biodynamisch“ verwendet werden. 

Diese Vorgaben gelten für jegliches Werbematerial beispielsweise auf Etiketten, in Broschüren, Infoblättern oder auf Webseiten. Für die Einhaltung der nationalen Richtlinien ist der Anwender verantwortlich.

Was mache ich, wenn mein Produktantrag abgelehnt wurde?
Im Fall einer Ablehnung zur Listung in der Betriebsmittelliste werden Sie von unserem Expertenteam informiert. 

Es erläutert Ihnen die Gründe, bspw. keine Konformität mit den geltenden Regelungen und Rechtsvorschriften. 

Bei Rückfragen ist es jederzeit ansprechbar. Der Aufwand für die Erstprüfung wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Wie finde ich Betriebsmittel, die auf Verwendbarkeit im Ökolandbau geprüft wurden?
Schritt 1: Gehen Sie zur Online-Suche 

Schritt 2: Geben Sie den Produkt- und/oder Firmennamen ein und klicken Sie auf „Suchen“ 

Schritt 3: Unter „Suchergebnisse“ erhalten Sie eine Auswahl. Wenn Sie auf die Handelsbezeichnung des Produktes klicken, kommen Sie zu den Listungsdetails des Produkts. Durch Klicken auf den Button

Kontakt

FiBL Projekte GmbH
E-Mail: betriebsmittel(at)fibl.org 
Tel. +49 69 7137699-800

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