Produktanmeldung Pflanzenschutzmittel etc.

Wo reiche ich Produktanträge für Pflanzenschutzmittel ein, die in der Schweiz, Holland, Italien oder Schweden zugelassen sind?

Produkte, die als Pflanzenschutzmittel in den Ländern Schweiz, Holland, Italien oder Schweden zugelassen sind und in diesen Ländern in der ökologischen Produktion eingesetzt werden sollen, sind zur Prüfung bei dem jeweils zuständigen Länderteam einzureichen. Die Kontaktstellen für die Einreichung finden Sie unter: https://www.inputs.eu/submit-products/submission-for-national-input-lists.html 

Wo reiche ich Produktanträge für Pflanzenschutzmittel ein, die in den USA oder Kanada zugelassen sind?

Produkte, die als Pflanzenschutzmittel in den USA oder Kanada zugelassen sind und dort in der ökologischen Produktion eingesetzt werden sollen, können beim Organic Materials Review Institute (OMRI) zur Prüfung eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.omri.org/

Bitte wählen Sie den Bereich aus, für den Sie Produkte zur Beurteilung anmelden wollen:

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an betriebsmittel(at)fibl.org. Mit Absenden des Antrags wird ein kostenpflichtiger Auftrag an uns erteilt. Alle Preise entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Die aktuell gültigen Listungskriterien für Pflanzenschutzmittel finden Sie hier: Basic admission criteria for the European Input List

Die aktuell gültigen Listungskriterien für Pflanzenstärkungsmittel finden Sie hier: Basis-Aufnahmekriterien Pflanzenstärkungsmittel für die Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung als Pflanzenstärkungsmittel beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Voraussetzung für eine Listung in der Betriebsmittelliste ist.

Voraussetzung, um Produkte anzumelden, ist eine Registrierung bei uns als Kundenunternehmen. Falls Sie noch nicht registriert sind und keine Kundennummer haben, gelangen Sie hier zur Registrierung Ihrer Firma.

Wie Sie die Listung in der Betriebsmittelliste bewerben dürfen

Für Ihre gelisteten Produkte dürfen Sie auf Etiketten, Broschüren, Infoblättern, Webseiten, etc. folgenden Satz verwenden:

„Gelistet in FiBL-Betriebsmittelliste (Deutschland)“ oder „Gelistet in der FiBL-Betriebsmittelliste für die ökologische Produktion in Deutschland“. Der Abdruck des FiBL-Logos ist nicht gestattet.