Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Kundenportal: https://myinputs.fibl-services.org/. Die Nutzung ist ab dem 1. Mai 2025 für alle Kunden verpflichtend.
Wo reiche ich Produktanträge für Pflanzenschutzmittel ein, die in der Schweiz, Holland, Italien oder Schweden zugelassen sind?
Produkte, die als Pflanzenschutzmittel in den Ländern Schweiz, Holland, Italien oder Schweden zugelassen sind und in diesen Ländern in der ökologischen Produktion eingesetzt werden sollen, sind zur Prüfung bei dem jeweils zuständigen Länderteam einzureichen. Die Kontaktstellen für die Einreichung finden Sie unter: https://www.inputs.eu/submit-products/submission-for-national-input-lists.html
Wo reiche ich Produktanträge für Pflanzenschutzmittel ein, die in den USA oder Kanada zugelassen sind?
Produkte, die als Pflanzenschutzmittel in den USA oder Kanada zugelassen sind und dort in der ökologischen Produktion eingesetzt werden sollen, können beim Organic Materials Review Institute (OMRI) zur Prüfung eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.omri.org/
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung als Pflanzenstärkungsmittel beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Voraussetzung für eine Listung in der Betriebsmittelliste ist.
Wie Sie die Listung in der Betriebsmittelliste bewerben dürfen
Für Ihre gelisteten Produkte dürfen Sie auf Etiketten, Broschüren, Infoblättern, Webseiten, etc. folgenden Satz verwenden:
„Gelistet in FiBL-Betriebsmittelliste (Deutschland)“ oder „Gelistet in der FiBL-Betriebsmittelliste für die ökologische Produktion in Deutschland“. Der Abdruck des FiBL-Logos ist nicht gestattet.