Frankfurt, 30.10.2020 - Mitte August 2020 gab es eine Stellungnahme seitens der zuständigen Behörde in Sachsen-Anhalt zur Verwendbarkeit von Düngemitteln mit Elementarem Schwefel. Die Behörde vertrat den Standpunkt, dass Handelsprodukte mit einem Schwefelgehalt von weniger als 98 % S nicht im Ökologischen Landbau zulässig sind.
Diese Auslegung stellte die Nutzbarkeit einer Reihe von schwefelhaltigen Düngemitteln im Ökolandbau sowie der in Deutschland erlaubten entsprechenden Handelsprodukte in Frage.
Deshalb setzte sich das FiBL zusammen mit dem Branchenverband BÖLW für eine Klärung ein. Nähere Informationen und die Stellungnahme des BÖLW zu diesem Thema finden Sie unter BÖLW-Stellungnahme.
Nun hat die zuständige Behörde auf die veröffentlichte Stellungnahme des BÖLW zu diesem Thema reagiert und die Entscheidung über die Nichtverwendbarkeit der betroffenenen Düngemittel bis auf Weiteres ausgesetzt.
Unterkategorie 1-8-1
Unterkategorie 1-9-2 Bodenhilfsstoffe
Unterkategorie 1-12-3 Zusätze für die Biogasproduktion
Unterkategorie 3-1 Pflanzenstärkungmittel auf anorganischer Basis
Unterkategorie 3-2 Pflanzenstärkungsmittel auf organischer Basis
Unterkategorie 6-6 Siliermittel