Korrigenda 2020
Düngemittel und Substrate
Frankfurt, 30.10.2020 - Mitte August 2020 gab es eine Stellungnahme seitens der zuständigen Behörde in Sachsen-Anhalt zur Verwendbarkeit von Düngemitteln mit Elementarem Schwefel. Die Behörde vertrat den Standpunkt, dass Handelsprodukte mit einem Schwefelgehalt von weniger als 98 % S nicht im Ökologischen Landbau zulässig sind.
Diese Auslegung stellte die Nutzbarkeit einer Reihe von schwefelhaltigen Düngemitteln im Ökolandbau sowie der in Deutschland erlaubten entsprechenden Handelsprodukte in Frage.
Deshalb setzte sich das FiBL zusammen mit dem Branchenverband BÖLW für eine Klärung ein. Nähere Informationen und die Stellungnahme des BÖLW zu diesem Thema finden Sie unter BÖLW-Stellungnahme.
Nun hat die zuständige Behörde auf die veröffentlichte Stellungnahme des BÖLW zu diesem Thema reagiert und die Entscheidung über die Nichtverwendbarkeit der betroffenenen Düngemittel bis auf Weiteres ausgesetzt.
Unterkategorie 1-8-1
- ASPIDA: ausgelistet
Unterkategorie 1-9-2 Bodenhilfsstoffe
- Fulvagra 25: ausgelistet
Unterkategorie 1-12-3 Zusätze für die Biogasproduktion
- B&K Bio Spuren Plus: ausgelistet
Pflanzenschutzmittel
- aktuell liegen keine Korrigendaeinträge vor
Pflanzenstärkungsmittel
Unterkategorie 3-1 Pflanzenstärkungmittel auf anorganischer Basis
- Mineral™ Green: Änderung des Produktnamens zu GreenMineral
- Mineral™ Red: Änderung des Produktnamens zu RedMineral
- Mineral™ Yellow: Änderung des Produktnamens zu YellowMineral
Unterkategorie 3-2 Pflanzenstärkungsmittel auf organischer Basis
- herbagreen® fluisan: Änderung des Produktnamens zu FLUISAN®
- Triaminol: aktuell als Pflanzenstärkungsmittel nicht verkehrsfähig
- BioGro®: aktuell als Pflanzenstärkungsmittel nicht verkehrsfähig
Reinigungs- und Desinfektionsmittel
- aktuell liegen keine Korrigendaeinträge vor
Mittel zur Bekämpfung von Parasiten
- aktuell liegen keine Korrigendaeinträge vor
Futtermittel
Unterkategorie 6-6 Siliermittel
- AKRA Siliermittel: ausgelistet